Familienzulagen für Selbständigerwerbende
Ab dem 1. Januar2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen.
ab gleichem Datum müssen Selbständigerwerbende auch Beiträge zur Finanzierung der Familienausgleichskasse (FAK) beitragen.
Was ist zu tun?
Selbständigerwerbende mit Kindern müssen sich bis Ende 2012 bei einer Familenausgleichskasse anmelden.
Zulagen:
Im Kanton Zürich betragen die Zulagen
200 Franken Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre,
250 Franken Ausbildungszulagen für Kinder von 16 bis 25 Jahren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de
Das Anmeldeformular bei der Ausgleichskasse Kanton Zürich finden Sie unter
Formular Anmeldung Kinderzulagen
Wir gehen davon aus, dass das Formular 'Anmeldung für Selbständigerwerbende' im Laufe des Jahres aufgeschaltet wird.
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