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Abzüge für Weiterbildungskosten

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildungsmassnahmen

Aktuell wurde ein neues Merkblatt veröffentlicht. Es präzisiert die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten. Das Pendel scheint diesbezüglich wieder in die freundliche Richtung zu schwingen.
Nachstehend finden Sie die Tabelle über Bildungsmassnahmen die zu Abzügen berechtigen.

8. Liste Aus- und Weiterbildungskosten

Legende:
A: Ausbildung
W: Weiterbildung
L: Lebenshaltungskosten

Bildungsmassnahme

Qualifikation

Bemerkungen

Anwaltsprüfung
W
 
Allgemeine Berufsfertigkeiten: Kurse in Kommunikation, Rhetorik, Konfliktmanagement, Teameffizienz, Entscheidungstechnik usw.
W
sofern für die gegenwärtige berufliche Tätigkeit nützlich und im Rahmen des Üblichen
Bauleiter, Bauführer, Polier
W
 
Berufsmatura, Maturitätsschule
A
Grundausbildung
Berufslehre (eidg. Berufsattest, eidg. Fähigkeitszeugnis)
A
Berufliche Grundausbildung
CAS-, DAS-Studiengänge
W
sofern Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit
Dissertation/Doktorat

W

inkl. Druckkosten; Einnahmen aus gedruckten Exemplaren sind zu deklarieren
EDV-Kurse, PC-Kurse, Kurse im Umgang mit Arbeitswerkzeugen
W
sofern für gegenwärtige berufliche Tätigkeit nützlich und im Rahmen des Üblichen
eidg. Diplom / höhere Fachprüfung (Schneidermeister, Treuhandexpertin, Steuerexperte, Logistikleiter usw.)
W
 
eidg. Fachausweis / Berufsprüfung (Bankfachfrau, Landwirt, Personalfachmann usw.)
W
 
Facharzttitel
W
 
Fachhochschule (FH)

A / (W)

grundsätzlich: Ausbildung

Weiterbildung: sofern berufsbegleitend und in Zusammenhang mit aktueller beruflicher Tätigkeit

Handelsschule

W

nach abgeschlossener beruflicher Grundausbildung
Höhere Fachschule (HF)

W

 
Management- und Führungskurse

W

sofern Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit
Meisterkurse

W

 
Mittelschule, Gymnasium

A

Grundausbildung
Nachdiplomstudien (MBA, MBE, LL.M., EMBA, MAS usw.)

W

sofern Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit
Notariatsprüfung (inkl. vorbereitende Kurse)

W

sofern berufsbegleitend
Primarschule

A

Grundausbildung
Sekundarschule

A

Grundausbildung
Seminare, Kongresse, branchenübliche Wiederholungs- und Fortbildungskurse

W

sofern fachlich mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen
Sprachkurse / Sprachaufenthalt mit Sprachschule

W

sofern im Zusammenhang mit ausgeübter Tätigkeit
Sprachaufenthalt ohne Sprachschule

L

Bildungsreisen, Ferien
Studium Uni, ETH, HSG (Bachelor und konsekutiver Master)

A

Grundausbildung
Weiterbildung während Arbeitslosigkeit

W

sofern Erwerbsersatzeinkünfte vorhanden
Zweitstudium Uni, ETH, HSG

A / (W)

grundsätzlich: Ausbildung

Weiterbildung: sofern berufsbegleitend und in Zusammenhang mit aktueller beruflicher Tätigkeit

Abzugsfähig sind Kosten für:

  • Kurskosten und Prüfungsgebühren
  • Kosten für das Kursmaterial (Unterlagen, Bücher, usw.)
  • Reisekosten
  • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
  • Fahrkosten am Kursort


Weiterhin nicht abzugsfähig sind:

  • Kosten im Zusamenhang mit der Erstausbildung, Grundausbildung Primarschule bis Berufslehre, Matura, Fachhochschule und Studium.
  • wenn der wesentliche Zusammenhang mit der angestammten beruflichen Tätigkeit fehlt, und es sich bei der Bildungsmassnahme nur um eine persönliche Bereicherung etwa im Sinne kultureller Weiterbildung geht.