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Info WMS Stäfa

Die Überbauung WMS Stäfa wurde durch die gleichnamige Genossenschaft mit Hilfe der Gemeinde Stäfa und dem Kanton Zürich realisiert.
Die Mietzinsen für die 24 Wohnungen zwischen zwei bis fünf Zimmern sind von Kanton, Gemeinde und der Genossenschaft subventioniert.
Die Wohnungen werden gemäss Richtlinien für subventionierte Wohnungen an Personen und Familien mit Kindern vermietet.

 

Allgemeines zur Liegenschaft WMS - Stäfa
Die Wohnüberbauung Tränkebachstrasse umfasst 2 x 2 zusammengebaute Wohnhäuser mit je 6 Wohnungen 24 Wohnungen) mit 2 bis 5 Zimmern. Das separat stehende Gemeinschaftshaus beinhaltet einen grossen Gemeinschaftsraum und 6 1-Zimmerateliers.
Die von der Wohnbaugenossenschaft 'WMS Stäfa' realisierte Überbauung wurde von der Gemeinde Stäfa und dem Kanton Zürich unterstützt. Alle Wohnungen sind subventioniert und unterstehen der Aufsicht des Amtes für Wohnbauförderung des Kantons Zürich.
Entsprechend der Subventionsbestimmungen des Kantons Zürich sind die Belegungszahlen der Wohnungen sowie Limiten des steuerbaren Familieneinkommens der Mieterinnen und Mieter vorgegeben.

Besonderes zur Liegenschaft WMS - Stäfa
Anforderungen der Genossenschaft:
Die Miete einer Wohnung bedingt, dass die Mieter Mitglied der Genossenschaft sind, oder bereit sind der Genossenschaft WMS Stäfa beizutreten. Der Beitritt ist verbunden mit der Zeichnung eines Stammanteilscheines von Fr. 50.- pro Erwachsene  Person im Haushalt.
Anstelle einer Mietzinskaution sind die Mieter verpflichtet, zusätzliche Anteilscheine (den Wohnungsgrössen entsprechend zu erwerben. Der Erwerb der zusätzlichen Anteilscheine beläuft sich für eine
5,5 Zimmerwohnung auf Fr. 9'000.00,
4,5 Zimmerwohnung auf Fr. 8'000.00,
3,5-Zimmerwohnung auf Fr.7'000.00 und für eine
2,5-Zimmerwohnung auf Fr. 6'000.00.
(Ratenzahlungen sind möglich.

Den Bewohnern und Bewohnerinnen der Genossenschaftssiedlung werden diverse Mitwirkungsrechte betreffend Betrieb und in Angelegenheiten des Zusammenlebens in der Siedlung gewährt. Die Mitwirkung in den Gremien der Genossenschaft (Siedlungsvesammlungen, Vorstand) und Mitarbeit bei den der Siedlungsgemeinschaft obliegenden Arbeiten, (Unterhalt Gemeinschaftsanlagen, Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsanlässen etc. ist erwünscht.